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 "Ihre vornehmste Form nimmt die liturgische Handlung an, wenn der Gottesdienst feierlich mit Gesang gehalten wird und dabei Leviten mitwirken und das Volk tätig teilnimmt.[...]  Der Schatz der Kirchenmusik möge mit größter Sorge bewahrt und gepflegt werden. Die Sängerchöre sollen nachdrücklich gefördert werden, besonders an den Kathedralkirchen. Dabei mögen aber die Bischöfe und die übrigen Seelsorger eifrig dafür Sorge tragen, daß in jeder liturgischen Feier mit Gesang die gesamte Gemeinde der Gläubigen die ihr zukommende tätige Teilnahme auch zu leisten vermag."   Vaticanum II, VI Kirchenmusik

Diesen Anspruch des 2. Vatikanischen Konzil erfüllen die vielfältigen musikalischen Angebote in Sankt Martinus. Für jeden, ob jung oder alt, besteht die Möglichkeit in einem der Chöre mitzusingen. Einzige Voraussetzung: Freude an der Musik.